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§ 1 Geltungsbereich


Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MOSEL-KÄSE-EVENT (Inhaber Wolfgang Fusenig) und den Verbrauchern und Unternehmern, die über den MOSEL-KÄSE-EVENT Shop Waren kaufen oder ein Käse-Wein Event buchen. Alle Bestellungen werden aufgrund nachstehender Bedingungen ausgeführt. Der Einbeziehung von Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 2 Vertragsschluss


(1) Die Produktangebote des Verkäufers stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Kaufangebot zu unterbreiten. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Kaufangebot gegenüber dem Verkäufer ab. Die Annahme dieses Kaufangebotes durch den Verkäufer erfolgt erst durch eine Annahmeerklärung innerhalb von 4 Tagen nach Eingang des Kaufangebotes. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.

(2) Der Verkäufer geht Vertragsbeziehungen nur mit volljährigen Kunden ein. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegennehmen.

(3) Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB können Sie nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.

§ 3 Preise


Die von dem Verkäufer angegebenen Preise gelten inkl. der jeweiligen gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer und, im Falle des Versandes der Ware auf Wunsch des Kunden und soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, zuzüglich Verpackung- und Versandkosten.

§ 4 Zahlungsbedingungen


Zahlungen können, Bonität vorausgesetzt, per Rechnung geleistet werden. Mit der Ware erhält der Kunde eine kaufmännische Rechnung vom Verkäufer.

§ 5 Lieferung/Mindestflaschenanzahl bei Lieferung


(1) Die Warenlieferungen erfolgen nur innerhalb Deutschlands und spätestens binnen 3–4 Werktagen.
(2) Die vorgenannten Lieferzeiten beginnen mit dem Tag, der dem Tag des Vertragsschlusses folgt. Fällt der letzte Tag der Lieferfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Empfangsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag.
(3) Die bestellte Gesamtflaschenanzahl bei Weinbestellungen muss bei Lieferungen auf Wunsch des Kunden durch 6 teilbar sein. Ausgenommen hiervon sind vom Verkäufer angebotene Präsent- bzw. Probierverpackungen.
(4) Eine Selbstabholung durch den Kunden kommt nur nach vorheriger Terminabsprache mit MOSEL-KÄSE-EVENT und bei Barzahlung in Betracht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt


Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag bleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

§ 7 Mängelhaftung


Bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, also einer natürlichen Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, finden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmängeln die gesetzlichen Regelungen Anwendung.

§ 8 Veranstalterhaftung


(1) MOSEL-KÄSE-EVENT haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.
(2) Für fahrlässig verursachte Schäden haftet MOSEL-KÄSE-EVENT im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
(4) Die Haftung nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand


Soweit gesetzlich zulässig ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von MOSEL-KÄSE-EVENT hat ein Kunde als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Unternehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Geschäftssitz von MOSEL-KÄSE-EVENT die Befugnis von MOSEL-KÄSE-EVENT auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Form der Erklärung


Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die sie MOSEL-KÄSE-EVENT gegenüber abgeben, bedürfen der Textform.

§ 11 Rücktritt durch „Mosel-Käse-Event“


MOSEL-KÄSE-EVENT ist zum Rücktritt von einem gebuchten Event berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, wenn MOSEL-KÄSE-EVENT die Durchführung des Events aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der Kunde wird darüber unverzüglich benachrichtigt. Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitere Ansprüche wegen Schadensersatz sind ausgeschlossen.

§ 13 Käseversand


Die Unterbrechung der Kühlkette während des Transports über wenige Tage ist für den Käse unschädlich. Damit Sie jedoch möglichst lange Freude am Käse haben sollten Sie diesen nach Erhalt in den Kühlschrank legen und bis zum Verbrauch in der Vakuumverpackung belassen. Vor dem Verzehr sollten Sie den Käse mindestens eine Halbe besser eine ganze Stunde vor Beginn der Verkostung aus dem Kühlschrank nehmen und auf Zimmertemperatur bringen.

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